Bestattungsvorsorge für Hemer
Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten
Mit einer Bestattungsvorsorge haben Sie die Chance, persönliche Vorstellungen für die eigene Bestattung bei uns zu hinterlegen. Wir sichern Ihnen vertraglich zu, uns um die wunschgerechte Umsetzung zu kümmern. Ob Sie nur die Bestattungsart und den Kostenrahmen festlegen oder ob Sie ganz konkrete Ideen haben, wie Ihre Urne aussehen und wer auf Ihrer Beerdigung sprechen soll, wer eingeladen und welche Musik gespielt wird – wir halten Ihre Wünsche fest. Einen ersten Eindruck davon, was sich alles regeln lässt, gibt Ihnen unser Vorsorge-Formular. Sie können es für Ihre Unterlagen ausdrucken oder zur Vorbereitung einer ausführlichen Beratung an uns senden.
Sie möchten vorsorgen, dann vereinbaren Sie gerne ein kostenfreies Beratungsgespräch!
Finanzielle Absicherung der Bestattung
Mit einer Vorsorge entlasten Sie sich und Ihre Angehörigen nicht nur emotional, Sie können auch ganz praktisch Ihr Erspartes für die eigene Bestattung sicher anlegen. So kann es nicht von Dritten beansprucht werden, wenn Sie einmal in ein Pflegeheim ziehen oder Sozialleistungen beantragen müssen. Gerne beraten wir Sie zu den entsprechenden Möglichkeiten mit einem Treuhandkonto oder einer Sterbegeldversicherung, die wir Ihnen in Kooperation mit der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG oder dem Kuratorium Deutsche Bestattungskultur und der Nürnberger Versicherung anbieten können.
Vorsorgeformular Meine Bestattungswünsche
Unser Online-Vorsorgeformular gibt Ihnen einen ersten Überblick darüber, welche Art von Bestattungswünschen sich vertraglich festhalten lassen. Drucken Sie Ihre Antworten für die eigenen Unterlagen aus – oder senden Sie das Formular an uns, damit wir uns auf ein ausführliches Beratungsgespräch mit Ihnen vorbereiten können.
Formalitäten rund um Ihren letzten Willen
Ein erster Überblick
Wir weisen darauf hin, dass Sie auf dieser Website lediglich allgemeine Informationen finden. Die Informationen können weder eine Rechtsberatung ersetzen noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Für eine konkrete Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
Testament
In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten ein rechtskräftiges Testament zu verfassen: Zum einen das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden handschriftlich auf Papier niedergeschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Die Alternative ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbstverständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.
Erbrecht
Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetzgeber eine Erbenreihenfolge fest: Erben erster Ordnung sind Kinder, Ehepartner und Enkel. In einer Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nachkommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücksgeschäfte, ist eine notarielle Vorsorgevollmacht notwendig, für andere Vermögensgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte aller Art, zumindest eine schriftliche Vollmacht. Abschließend sollte eine Vorsorgevollmacht immer mit einer Patientenverfügung kombiniert werden, um auch gesundheitliche Aspekte zu klären.
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhaltspunkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patientenverfügung kann mit einer notariellen Vorsorgevollmacht verbunden, aber auch isoliert und privatschriftlich erstellt werden.
Betreuungsverfügung
Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, oder reicht diese zur Erledigung der Angelegenheiten nicht aus, so wird ggf. durch das Amtsgericht wegen vorliegender Handlungsunfähigkeit eine Betreuung eingerichtet. Zum Betreuer wird vorrangig bestellt, wer vom Betroffenen vorgeschlagen wird. Kann der Wille des Betroffenen nicht ermittelt werden oder sind Angehörige nicht bekannt, bestellt das Gericht einen professionellen Betreuer, der die Angelegenheiten des Betroffenen regelt. Die Betreuungsverfügung bietet sich auch an, wenn eine Vertrauensperson nicht vorhanden ist, für den Fall einer Betreuung aber eine bestimmte Regelung gewünscht wird. Durch die Betreuungsverfügung nehmen sie schon im Vorfeld Einfluss auf eine gerichtliche Entscheidung.
Weiterführende Informationen finden Sie in der Broschüre „Erben und Vererben“ des Bundesministeriums der Justiz sowie auf der Themenseite „Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung“ des Ministeriums und in der Broschüre „Christliche Patientenvorsorge“.